Kinderschutz

1. EINLEITUNG

1.1. SINN UND ZWECK DES KINDER- UND JUGENDSCHUTZKONZEPT

Das Kinder- und Jugendschutzkonzept der Football School hält unsere Anforderungen und Grundsätze im
Umgang mit Kindern und Jugendlichen zum Schutz eben dieser fest. Es zeigt unsere Ambitionen für alle Kinder
und Jugendlichen, die an Kursen und weiteren Aktivitäten der Football School teilnehmen, Sorge zu tragen und
sie zu schützen. Alle Mitarbeitenden der Football School verpflichten sich den Kinderschutzrichtlinien und tragen
dazu bei, Kinderrechtsverletzungen präventiv entgegenzuwirken. Das Wohlbefinden und die Sicherheit der Kinder
und Jugendlichen steht für die Football School an erster Stelle.

1.2. DEFINITION VON GEWALT AN KINDERN UND JUGENDLICHEN

Nach wie vor werden die Auswirkungen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene unterschätzt
und verharmlost, wenngleich die Wissenschaft deutlich macht, dass wiederkehrende Gewalterfahrungen sich
deutlich negativ auf das gesamte Leben auswirken können¹. Die Football School positioniert sich ausdrücklich
gegen Gewalt und setzt sich regelmäßig mit der Thematik auseinander. Um Gewalt in all seinen Formen
erkennen zu können, muss zwischen den verschiedenen Gewaltformen unterschieden werden.
Grenzverletzungen können Gewalt vorausgehen, weshalb es diese ebenso zu erkennen und zu adressieren gilt.
Bei Grenzverletzungen spielt neben der objektiven Wahrnehmung, auch die individuelle subjektive Wahrnehmung
einer Grenzverletzung eine wichtige Rolle. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen in der Interaktion mit
Kindern, beispielsweise eine als verletzend erlebte Bemerkung, sind im alltäglichen Miteinander korrigierbar²,
wenn die grenzverletzende Person dem Kind mit einer grundlegend respektvollen Haltung begegnet und ihr
Verhalten korrigiert. Ist das Wohl einer minderjährigen Person durch Misshandlung oder Vernachlässigung
gefährdet, wird von Kindeswohlgefährdung gesprochen. Dieser Begriff ist juristisch und stammt aus dem
Familienrecht. Bei der Football School sprechen wir deshalb von einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung.

¹ UNICEF (2020): Niemals Gewalt gegen Kinder: Diese Studie muss uns aufrütteln. Abgerufen unter:
https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/-/niemals-gewalt-gegen-kinder-studie/274968
² Zartbitter e.V. (2010): Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten
Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag.

GEWALTFORMEN

Körperliche (physische) Gewalt umfasst alle Handlungen, die sich gegen den Körper richten und zu Schmerzen,
Verletzungen oder sogar zum Tod von Kindern führen können.
Emotionale (psychische) Gewalt beinhaltet Abwertung, Verspotten, Drohungen und Einschüchterungen,
Einschränkung der kindlichen Bewegungsfreiheit, Diskriminierung und andere Formen feindseliger Behandlung.⁴
Sexualisierte Gewalt benennt „jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen
vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht
wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition
aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.”⁵
Vernachlässigung ist eine wiederholte oder andauernde Unterlassung fürsorglichen Handelns durch Personen,
die für das Kind verantwortlich sind. Aufgrund von Unkenntnis oder Unfähigkeit werden die körperlichen,
seelischen, geistigen und materiellen Grundbedürfnisse eines Kindes nicht ausreichend befriedigt, es wird nicht
angemessen ernährt, gekleidet, gepflegt oder gesundheitlich versorgt und nicht ausreichend gefördert. Die
Unterlassung kann aktiv, also wissentlich, oder passiv (aus Mangel an Einsicht oder Wissen) erfolgen.⁶
Das Bundeskanzleramt hält fest, dass die verschiedenen Formen von Gewalt nur selten getrennt voneinander
auftreten. Körperliche oder sexualisierte Gewalt ist etwa immer auch mit psychischer Gewalt verbunden.⁷ Jedem
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird in der Football School nachgegangen.

³ Bathke, Sigrid (2019): Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung. In: Bathke, Sigrid, Fiegenbaum, Dirk,
Bücken, Milena (Hg.): Praxisbuch Kinderschutz interdisziplinär. Wiesbaden, Springer VS, S.5-9.
⁴ Bundeskanzleramt (2023): (K)ein sicherer Ort – Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen.
⁵ Bathke, Sigrid (2019): Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung. In: Bathke, Sigrid, Fiegenbaum, Dirk,
Bücken, Milena (Hg.): Praxisbuch interdisziplinär. Wiesbaden, Springer VS, S.9-19. 2
⁶ Bundeskanzleramt (2023): (K)ein sicherer Ort – Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen.
⁷ Bundeskanzleramt (2023): (K)ein sicherer Ort – Kindeswohlgefährdung erkennen und helfen.

1.3. RECHTLICHER RAHMEN

Die Ziele der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen adressieren zum einen die Selbstbestimmung und
zum anderen die Schutzbedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen. Ein zentraler Punkt ist dabei der Ausgleich
zwischen Anerkennung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nach freier Entfaltung, Streben nach
Verselbstständigung, Mitgestaltung der Umwelt sowie der Notwendigkeit der Gefahrenabwehr.
Die einzelnen Kinderrechte lassen sich in drei Hauptgruppen einteilen:
- Beteiligungsrechte („participation“)
- Rechte auf adäquate Grundversorgung („provision“)
- Rechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung („protection“)⁸
Österreich hat sich auf internationaler Ebene den Kinderrechtskonventionen verpflichtet und regelt zusätzlich im
Bundesverfassungsgesetz die Rechte von Kindern in Österreich.
“Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf
bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem
Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater
Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.”⁹
Dieser Grundsatz des Bundesverfassungsgesetzes und die Kinderrechtskonventionen bilden die rechtliche
Grundlage des Kinder- und Jugendschutzes der Football School.

⁸ Netzwerk Kinderrechte (2021): Die UN-Kinderrechtskonvention.
⁹ BGBl. I Nr. 4/2011: Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. In: RIS (Rechtsinformation des
Bundes).

2.RISIKOANALYSE

Im Vorfeld zur Überarbeitung des Kinder- und Jugendschutzkonzeptes wurde eine Risikoanalyse durchgeführt.
Diese erfasst systematisch alle Bereiche und Strukturen der Football School. Zukünftig wird erneut eine
Risikoanalyse durchgeführt, sobald neue Aktivitäten oder Programme entstehen, spätestens jedoch nach einem
Jahr. Die Risikoanalyse ist ein internes Dokument, welches einsehbar ist.

3.PRÄVENTIVE MASSNAHMEN

3.1. GENERELLE PRÄVENTIVE HALTUNG

Eine allgemein wertschätzende und positive Haltung der Mitarbeitenden gegenüber den Kindern in der Football
School soll präventiv auf den Kinderschutz wirken. Es gelten die generellen Verhaltensregeln gemäß der
Standortrichtlinien, zu denen auch die Kinder angehalten werden. Allen Mitarbeitenden empfehlen wir zusätzlich
nach folgenden Grundsätzen zu handeln, um diese Haltung zu stärken:
- Transparente Strukturen fördern, darunter klare Regeln und wiederkehrende Rituale wie Begrüßungsoder
Abschlussrunde.
- Konstruktive Kommunikation fördern, indem aktiv zugehört wird und Situationen/Konflikte gemeinsam
reflektiert werden.
- Gemeinschaftsgefühl und Zusammenhalt fördern, um ein positives Umfeld für die Kinder zu schaffen, in
dem sie sich unterstützt und akzeptiert fühlen.
- Eine Umgebung schaffen, die die Vielfalt der Kinder respektiert und fördert, unabhängig von Geschlecht,
Ethnizität, Religion oder anderen Merkmalen.
- Empathie und Wertschätzung zeigen, indem ein ehrliches Interesse am Leben der Kinder gezeigt wird,
Zeit für sie genommen wird und lobende Anerkennung ausgesprochen wird.
- Kinder durch Partizipation einbinden, ihnen Mitbestimmung ermöglichen und Verantwortung übertragen.
- Eine authentische Positivität durch Freundlichkeit, Humor und Freude fördern.
- Grundsätze der potentialfokussierten Pädagogik anwenden.
Diese grundlegende respektvolle Haltung soll das Risiko von Grenzverletzungen minimieren und im Alltäglichen
zu einem sicheren und fördernden Umfeld beitragen.

3.2. ERNENNUNG EINER KINDER- UND JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTEN PERSON

Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Kinder- und Jugendschutzes erfolgt die Ernennung einer Person
zur Kinder- und Jugendschutzbeauftragte:n durch die Geschäftsführung. Die/der Kinderschutzbeauftragte muss
die rechtlich notwendigen Ausbildungen absolvieren. Die Schutzperson agiert bundesländerübergreifend als
Ansprechpartner:in, fördert und berät die Football School aktiv bei der Implementierung der Leitlinien und
dazugehörigen Abläufen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und führt die Schulungen der Kursleiter:innen
durch. Dies inkludiert Reaktion auf spezifische Vorfälle und Anliegen.
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte: Hammad Bajr - 0676 3239024

3.3. NIEDERSCHWELLIGE BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN

Die Kinder und Jugendlichen der Football School werden durch die Standortleitung darauf aufmerksam gemacht,
dass sie sich jederzeit bei der Kinder- und Jugendschutzbeauftragten melden können. An den Standorten hängt
gut sichtbar mindestens ein Plakat mit den Kontaktdaten.Über einen definierten Kommunikationsablauf wird jeder
Beschwerde nachgegangen.

3.4. EINSTELLUNGSKRITERIEN FÜR NEUE MITARBEITENDE BZW. FREIWILLIGE

Alle Mitarbeitenden (haupt- und ehrenamtlich) sind verpflichtet gemäß § 10 Abs. 1a Strafregistergesetz eine
Bestätigung der Strafregisterbescheinigung „Kinder- und Jugendfürsorge“ gem. § 10 Abs. 1b Strafregistergesetz
1968 der Football School vorzulegen. Zusätzlich ist ab 01.01.2024 eine allgemeine Strafregisterbescheinigung
bei Tätigkeitsbeginn vorzulegen. Den entsprechenden Antrag zur Vorlage bei den Behörden erhalten die
Mitarbeitenden durch die Football School. Im Bewerbungs- bzw. Kennenlerngespräch wird darauf Wert gelegt zu
ergründen, ob die Person zu den Werten, der Mission und Vision der Football School passt. Der
Verhaltenskodex, welcher von Ehrenamtlichen vor Beginn der Tätigkeit zu unterschreiben ist, wird unter anderem
als Hilfsmittel genutzt, um die Einstellung zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam besprechen zu
können. Hauptamtliche verpflichten sich neben dem Verhaltenskodex dem Kinder- und Jugendschutzkonzept.
Beides wird im Zuge des Onboardings besprochen und ist von den hauptamtlichen Mitarbeitenden vollinhaltlich
zu lesen und zu unterschreiben. Alle künftigen Ergänzungen oder Änderungen des Kinder- und
Jugendschutzkonzepts werden in einem digitalen Rundschreiben an alle hauptamtlichen Mitarbeitenden
kommuniziert. Die/der Kinder- und Jugendschutzbeauftragte steht für etwaige Rückfragen zur Verfügung.

3.5. WEITERBILDUNG FÜR MITARBEITENDE BZW. FREIWILLIGE

In jeder Kursphase gibt es die Möglichkeit, an Workshops zum Kinder- und Jugendschutz teilzunehmen. Hierzu
sind ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende gleichermaßen eingeladen. Für Regionalleiter gilt ein
verpflichtender Kick-off vor Beginn der Kursphase. Hierbei gibt es zwingend einen Block zum Thema Kinder- und
Jugendschutz und es wird auf das Kinder- und Jugendschutzkonzept verwiesen. Die Workshops befassen sich
unter anderem mit Themen wie Interkultureller Kompetenz, Deutsch als Zweitsprache, Identität, Diversität und
Intersektionalität. Für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden erfolgt eine regelmäßige Auffrischung der Thematik
Kinder- und Jugendschutz. So möchten wir sicherstellen, dass sich alle bei der Football School ermächtigt fühlen,
aktiv zum Schutz der Kinder und Jugendlichen beizutragen und sensibilisiert genug sind, um etwaige Kindes- und
Jugendwohlgefährdungen zu bemerken und entsprechend zu handeln. Können beide angebotenen Kick-off
Termine nicht wahrgenommen werden, so wird die Kursleitung individuell vor Beginn der Kursphase gebrieft.
Verschiedene Workshopangebote, die zur Selbstreflexion anleiten, unterstützen alle Mitarbeitenden in ihrem
Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

3.6. VERHALTENSRICHTLINIEN FÜR MITARBEITENDE

Die Grundlagen unserer Arbeit und somit auch unsere Haltung zu den Kindern und Jugendlichen finden sich im
TrainerInnen-Briefing und im Übungshandbuch der Football School wieder. Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen
im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen dient das Pädagogische Handbuch als Leitlinie für den
pädagogischen Umgang an den Standorten. Um ihre Aufgaben an den Standorten bestmöglich umzusetzen,
steht den Regionalleiter:innen neben der inhaltlichen Begleitung aus dem Handbuch auch der Koordinator in
regelmäßigen Meetings zur Verfügung. Das hier vorliegende Kinder- und Jugendschutzkonzept geht auf den
spezifischen Schutz aller Minderjährigen bei der Football School ein. Deshalb wurden für spezifische Situationen,
die vorkommen können, zusätzliche Verhaltensrichtlinien erarbeitet. Grundlage hierzu war vor allem die
bundesländerübergreifende Risikoanalyse, auf die im vorangegangenen Kapitel Bezug genommen wurde. Für
den Lesefluss in den Handlungsanweisungen wird nachfolgend das Wort “Kinder” statt “Kinder und/oder
Jugendliche” verwendet. Hiermit sind alle minderjährigen Menschen, die bei der Football School anwesend sind,
gemeint. Sollten trotz der Richtlinien weiterhin Rückfragen bestehen, wie es sich zu verhalten gilt, sind alle
Mitarbeitenden dazu angehalten, sich an die/den Kinderschutzbeauftragte:n zu wenden.

3.6.1. UMGANG MIT GARDEROBEN-SITUATIONEN

Sportkurse finden großteils in angemieteten Turnsälen statt, welche nicht immer ideale Voraussetzungen für die
einfache Durchführung von Kursen ermöglichen. Im Folgenden werden Regelungen und Verhaltensrichtlinien
formuliert, die einen reibungslosen und geschützten Ablauf erleichtern sollen. Ist dies in der jeweiligen Kursphase
nicht möglich, so werden Alternativmöglichkeiten mit der/dem Kinderschutzbeauftragten durchgesprochen, sobald
die Planung der jeweiligen Kursphase abgeschlossen ist. Idealerweise finden Sportkurse nicht parallel statt und
das Betreten des Turnsaals ist getrennt vom Betreten der Garderobe möglich.
Allgemein gilt folgendes:
→ Lediglich die vorgesehenen Garderobenräume werden von den Kindern als solche verwendet. Duschen,
Abstellräume etc. sind nicht als Garderoben zu verwenden und idealerweise abgeschlossen.
→ Kursleitungen kommen umgezogen oder sind 15 Minuten vorher da, um sich umzuziehen, solange keine
Kinder in der Garderobe sind.
→ Muss eine Garderobe mit verschlossener Türe betreten werden, so gilt es stets vorab anzuklopfen und sich
laut anzukündigen, bevor die Garderobe betreten wird.
→ Pünktlichkeit der Abläufe sind zwingend notwendig, weil oftmals Anschlusskurse anderer Vereine existieren
und so verhindert werden kann, dass externe Personen in die Garderoben möchten.
→ Prinzipiell achten wir darauf, dass Erwachsene nicht in Garderobensituationen mit Kindern gelangen, wenn es
nicht unbedingt notwendig ist (z.B. bei einem Notfall oder Konflikt).
Die Mitarbeitenden der Football School schützen und respektieren die Privatsphäre aller Kinder, zugleich
schützen wir die Kinder untereinander und vor externen Personen. Der Kinder- und Jugendschutz steht in allem
Handeln an erster Stelle. Bei Gefahr in Verzug handeln wir dementsprechend. Zudem ist die Standortleitung für
Notfälle oder Konfliktsituationen immer in Hörweite der Garderoben der Kinder.
Szenario a) “Garderobe als Durchgang”
Muss die Garderobe als Durchgang genutzt werden, so gibt es einen spezifischen Ablauf:
VOR dem Kursstart
→ Der Trainer muss im Turnsaal sein und fertig umgezogen dort warten.
→ Der Trainer bleibt in Hörweite der Garderobe.
NACH dem Kursende
Je nach Anzahl der Kinder und entsprechender Trainerbesetzung, teilen sich die Trainer auf, um die Aufsicht zu
gewährleisten. Idealerweise geht ein Trainer aus dem Turnsaal und platziert sich vor den Garderoben, während
ein weiterer Trainer im Turnsaal bleibt, damit die Kinder nicht zurückgehen und dort unbeaufsichtigt sind. Ein
Wechsel erfolgt erst, wenn alle Kinder umgezogen sind.
Szenario b) kleine Gruppe - ein Trainer vor Ort
Im Falle, dass nur ein Trainer vor Ort ist, einen Türstopper verwenden, um "ein Ohr” in der Garderobe zu haben
und gleichzeitig die notwendige Privatsphäre der Kinder zu sichern.
Szenario c) “Konflikt in Garderoben”
Die Trainer werden dazu angehalten, von außen zu intervenieren. Bei Gefahr im Verzug darf auch die Kursleitung
in Notfallsituationen eingreifen und in die Garderobe hineingehen (Schutz der Kinder und Jugendlichen hat
höchste Priorität)
Szenario d) “mehrere Garderoben, die offen sind”
Insofern für die Standorte weitere spezielle Situationen vorkommen, die hier nicht abgedeckt sind, sind alle
Trainer dazu angehalten, mit dem Kinderschutzbeauftragten, die speziellen Situationen durchzudenken und
Rücksprache zu halten, wie die ideale Vorgehensweise aussehen könnte.
Szenario e) “Erziehungsberechtigte in der Garderobe”
Es gibt Standorte, bei denen die Erziehungsberechtigten direkt zur Garderobe bringen und vor Ort beim
Umkleiden unterstützen. In diesem Fall gilt es sicherzustellen, dass niemals ein Erwachsener mit Kindern, denen
er nicht selbst erziehungsberechtigt ist, alleine in der Garderobe ist.

3.6.2. UMGANG MIT 1-ZU-1 SETTINGS

Allgemein gilt es 1-zu-1-Settings mit Minderjährigen zu vermeiden. Da dies bei unserer Arbeit nicht immer
möglich ist, werden die Besonderheiten, die vorkommen können und Situationen, die absolut vermieden werden
müssen, in den nachfolgenden Unterpunkten aufgezeigt.
Szenario a) 1-zu-1 Settings: Trainer - Kind Situation zum Kursstart/Kursende
“erstes Kind und letztes Kind am Standort”
Vorab: Trainer plant ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Kurse. Beachte: Generell gilt, dass ein einzelnes
Kind niemals mit einer Kursleitung alleine sein sollte.
Erstes Kind Ideal: Kinder betreten den Kursraum als Gruppe
→ Ausnahmesituation: Kind ist doch alleine da:
IMMER physische Distanz wahren (mindestens ein Meter Abstand zum Kind).
→ Das Kind bekommt eine Beschäftigung (z.B. Bild zeichnen, Rätsel lösen) oder eine Aufgabe zugewiesen (z.B.
etwas Kleines vorzubereiten).
→ Der Eingang zum Raum ist immer offen (offene Tür, offenes Tor).
Letztes Kind Ideal: Kinder werden als Gruppe entlassen
Ausnahmesituation: Kind bleibt doch alleine übrig:
→ IMMER physische Distanz wahren (mindestens ein Meter)
→ Der Eingang zum Raum ist immer offen (offene Tür, offenes Tor)
→ Standortleitung spricht mit Eltern/Erziehungsberechtigten, damit das Kind zukünftig pünktlich abgeholt wird.
Szenario b) 1-zu-1 Settings: Trainer - Kind Situation während dem Kurs
Eine Situation, in der ein Trainer und ein Kind alleine sind, sollte nicht existieren. Ausnahmefälle wären Gefahr im
Verzug oder Situationen, in denen durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Gefahren entstehen könnten.
Folgende Vorgehensweisen sind bei eintretenden Settings zu beachten:
Ein Kind muss den Trainingsort verlassen, um aus dem Schulhaus seine Ausrüstung zu holen
→ Abwägung, ob die Ausrüstung zwingend notwendig ist
→ Abwägung, ob es den Kindern im Kurs zuzutrauen ist, dass zwei Kinder gemeinsam die Ausrüstung holen
→ sollte es notwendig sein die Ausrüstung zu holen und es den Kindern im Kurs nicht zuzutrauen sein die
Ausrüstung zu zweit zu holen - ein Trainer geht mit zwei Kindern gemeinsam die Ausrüstung holen
(Aufsichtspflicht und Vermeidung von 1-1 Settings)
Es nimmt aufgrund von unentschuldigten oder kurzfristig entschuldigten Teilnehmern nur ein Kind am Kurs teil
→ Anruf bei den Notfallkontakten und explizites Abklären der Situation (geben die Erziehungsberechtigten ihr
Einverständnis ein Einzeltraining durchzuführen, soll das Kind betreut werden, bis die Erziehungsberechtigten ihr
Kind abholen, soll das Kind entlassen werden, …) - idealerweise kann das auch durch den Regionalleiter erledigt
werden, sofern er sofort erreicht wird.
→ Sofern die Notfallkontakte telefonisch nicht erreicht werden, gilt es den Notfallkontakt per SMS/WhatsApp zu
kontaktieren und den Regionalleiter zu informieren. Sofern keine Rückmeldung der Notfallkontakte kommt, gilt die
Aufsichtspflicht als höher priorisiert.
→ die besprochene Vorgehensweise schriftlich (per SMS/WhatsApp) an die Erziehungsberechtigten
zusammenfassen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Nachricht an den Regionalleiter weiterleiten.
→ IMMER physische Distanz wahren (mindestens ein Meter)
→ Der Eingang zum Raum ist immer offen (offene Tür, offenes Tor)
Szenario c) 1-zu-1 Settings: Trainer - Kind bei Kindergartenkindern
Grundsätzlich gelten auch bei Kindergartenkindern die gleichen Verhaltensweisen wie in Szenario a) und b)
erklärt. Allerdings gilt es zu beachten, dass vor allem jüngere Kindergartenkinder in ihrer Selbstständigkeit im
Vergleich zu Volksschülern noch wesentlich eingeschränkt sind. Entsprechend können Situationen eintreten, in
denen Kinder zum Schutz ihrer Privatsphäre und Wahrung der Aufsichtspflicht auch im 1:1 Setting Unterstützung
brauchen. Sollten solche Situationen eintreten, gilt es folgendes zu beachten:
→ sofern Erziehungsberechtigte vor Ort sind, das Kind an die Erziehungsberechtigten übergeben
→ Sofern keine Erziehungsberechtigten vor Ort sind, einen weiteren Trainer informieren, welche Schritte
notwendig sind.
→ sofern möglich - physische Distanz wahren
→ NIEMALS in abgetrennten geschlossenen Räumen 1:1 Settings entstehen lassen - Fallbeispiel: zur Toilette
begleiten, falls sie nicht in Sichtweite des Trainingsortes ist, aber vor der verschlossenen Toilettentüre warten.
→ jeden Schritt vorher erfragen “Möchtest du, dass ich dir dein Schuhband zumache?"

3.6.3 UMGANG MIT ÜBERDURCHSCHNITTLICHER BEZIEHUNGSAUFNAHME DURCH KINDER

Für unsere Arbeit ist die Beziehungsarbeit mit den Kindern von großer Bedeutung. Wir bieten ihnen die
Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und neue Vorbilder zu entdecken. Vereinzelt kommt es jedoch vor, dass eine
überdurchschnittliche Beziehungsaufnahme durch ein Kind zu einem/einer Erwachsenen erfolgt. Insbesondere
Kinder, die mehr Zuwendung benötigen, suchen wahrscheinlich persönlichen Kontakt. Dies kann sowohl vor Ort
als auch virtuell erfolgen.

3.6.3.1. PERSÖNLICHE KONTAKTAUFNAHME

Es liegt an den Erwachsenen der Football School, eine bewusst gestaltete Abgrenzung in ihr Rollenverständnis
einfließen zu lassen. Zentral ist dabei die eigene Reflexion zum Umgang mit Nähe und Distanz innerhalb der
sozialpädagogischen Beziehung. Ehrenamtliche Mitarbeitende werden regelmäßig zur Thematik von Nähe und
Distanz sensibilisiert. Proaktiv werden sie durch die Regionalleitungen unterstützt, um einem Versuch zur
überdurchschnittlichen Beziehungsaufnahme entgegenwirken zu können, indem sie von Anfang an einen
angemessenen Umgang in der Ausgestaltung ihrer Rolle als Kursleitung erarbeiten. Indem die Erwachsenen den
Heranwachsenden mit Ehrlichkeit, Achtung, Respekt und Sensibilität gegenübertreten und ihre Grenzen
respektieren, ist es auch einfacher, die Einhaltung der eigenen Grenzen zu wahren. Alle Mitarbeitenden sind dazu
angehalten, ihre eigenen Grenzen in einer respektvollen Art und Weise gegenüber den Kindern deutlich zu
verbalisieren. Kann trotz der Setzung von Grenzen einem ungewollten Verhalten nicht entgegengewirkt werden,
so gilt es, sich an die/den Kinderschutzbeauftragte:n zu wenden.

3.6.3.2. VIRTUELLE KONTAKTAUFNAHME

Eine virtuelle Kontaktaufnahme wird präventiv entgegengewirkt indem:
→ Private Social Media Accounts mit Kindern nicht geteilt werden, stattdessen verweisen wir auf die Football
School Instagram Accounts.
→ Private Kontaktanfragen nicht beantwortet werden und den Kindern im nächsten persönlichen Treffen erklärt
wird, wieso es zu dieser Entscheidung kommt. z.B. “Ich bin Trainer und erwachsen, deshalb ist es nicht
angebracht, wenn wir uns auf Instagram folgen/schreiben, aber wir können gerne im Kurs sprechen.”
Die Trainer und Regionalleiter sollten nicht mit Kindern virtuell in Kontakt sein. Kommt es zur
(überdurchschnittlichen) Kontaktaufnahme wird folgendermaßen vorgegangen:
→ Chat-Versuche über den Football School Kontext hinaus werden möglichst klein gehalten und in einen
Football School Kontext zurückgebettet. z.B. “Es ist sehr freundlich von dir, dich nach mir zu erkundigen, gerne
erzähle ich dir bei der nächsten Kurseinheit, wo ich im Urlaub war.”
→ Kann dieses Verhalten durch einmaliges Entgegenwirken nicht unterbunden werden, wird die Situation mit
der/dem Kinderschutzbeauftragten besprochen. Zum einen kann so besprochen werden, wie mit dem Kind weiter
umgegangen werden kann, ohne ihm ein Gefühl der Ablehnung zu vermitteln. Zum anderen stellt die erwachsene
Person sicher, dass innerhalb der Football School Wissen darüber besteht, dass der Versuch unternommen wird,
die überdurchschnittliche Kontaktaufnahme im Sinne des Kinderschutzes zu unterbinden.

3.6.3.3. AUFSICHTSPFLICHT

Die Kinder sind bei allen Aktivitäten der Football School niemals unbeaufsichtigt.
Insbesondere die Standortleitungen halten sich zum Schutz der Kinder in ihrer Nähe auf. Des Weiteren erlauben
wir fremden externen Personen niemals unkontrolliert Zutritt zu den Kursräumlichkeiten, um somit die Sicherheit
und Unbescholtenheit unserer Kursteilnehmer:innen zu bewahren. Unsere Programme und Aktivitäten erfolgen
zu vorher festgelegten Zeiten. Die Kinder unterliegen bei Anwesenheit in dieser Zeit unserer Aufsichtspflicht,
weshalb sie ohne schriftliche Bestätigung (z.B. SMS/WhatsApp) nicht frühzeitig die Aktivitäten verlassen.

3.6.3.4. RICHTLINIEN FÜR ÖFFENTLICHKEITS- UND MEDIENARBEIT

Die Darstellung der Kinder in der Football School erfolgt stets kindgerecht. Dies beginnt bei der Foto- und
Videoauswahl. Mit dem Bewusstsein darüber, dass unsere Social Media Accounts öffentlich für alle ersichtlich
sind, treffen wir Maßnahmen, wie wir die Kinder in der Football School kindgerecht und mit ihrem Einverständnis
darstellen. In den darauf folgenden Unterpunkten ist geregelt, welche Bilder/Videoaufnahmen durch die Football
School für besondere Werbezwecke (Wirkungsbericht, Website, Pressebeiträge…) verwendet werden dürfen und
wie der Umgang mit Medienschaffenden im Sinne des Kinderschutzes gestaltet wird.

3.6.3.5. RICHTLINIEN FÜR DIE ART DER DARSTELLUNG DURCH DIE FOOTBALL SCHOOL

Die Social Media Accounts werden durch die Administratoren der Football School eigenständig betreut. Die
Geschäftsführung der Football School trägt die Verantwortung dafür, dass die Darstellung der Kinder im Sinne
des Kinderschutzes erfolgt.
Für alle gilt gleichermaßen:
→ Eigene Social Media Postings (z.B. auf LinkedIn) durch Mitarbeitende mit Foto-/Videomaterial, die die Kinder
betreffen, müssen vorab mit der jeweiligen Geschäftsführung abgeklärt werden.
→ Foto-/Videomaterial wird nur durch Mitarbeitende gemacht, die mit den Kindern arbeiten.
→ Bei Foto-/Videomaterial, welches durch Mitarbeitende produziert wird, wird darauf geachtet: Möglichst von
oben oder hinten fotografieren. Idealerweise in Gruppensituationen statt einzelne Porträts. Gesichter vermeiden:
→ so wenig wie möglich das individuelle Kind sichtbar erscheinen lassen
→ Beispiel wie es auch geht: Kind hat einen Boxhandschuh über die Hälfte im Gesicht (Titelbild) oder ist seitlich
in einer Gruppe zu sehen. Kind um kurzes Einverständnis fragen, bevor fotografiert wird (z.B. “Ich würde jetzt
kurz ein Foto für Social Media machen. Ist das für alle in Ordnung?”; "Wenn es dich stört oder du nicht zu sehen
sein willst, kannst du jetzt auch einen Schritt zur Seite machen.”)

3.6.3.6. WERBEFOTOS FÜR DIE FOOTBALL SCHOOL

Für Werbefotos/Imagefotos, die durch die Football School regelmäßig verwendet werden sollen und unter
anderem auf Drucksorten oder regelmäßig online erscheinen werden, gilt folgende Vorgehensweise:
Die Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten wird auf dem Anmeldebogen am Anfang des
Kurses durch Bestätigen der AGB eingeholt.

3.6.3.7. PARTIZIPATION

Kinder und Jugendliche der Football School werden aktiv und partizipativ in die Prozesse der Football School
eingebunden. Partizipation ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Aktivitäten. Beispielhaft sind hier die
gemeinsame Erarbeitung von Kursinhalten in den Kursen oder die Fragebögen hervorzuheben. Auch die
ehrenamtlichen Kursleitungen werden dazu angehalten, die Kursinhalte partizipativ in Zusammenarbeit mit den
Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten.

3.6.3.8. DATENSCHUTZ

Da in den unterschiedlichen Kursen und Projekten personenbezogene Daten aufgenommen werden, findet beim
Ausfüllen der Online Anmeldeformulare die Information über den Umgang mit Daten geregelt durch die AGB statt.
Die Kinder und etwaige Erziehungsberechtigte werden darüber informiert, wofür die verwendet werden (z.B.
Wirkungsmessung). Im Rahmen der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) steht jedem Kind grundsätzlich das
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung, Widerruf und Widerspruch zu.

4. FALLMANAGEMENT-SYSTEM

Ziel im Fallmanagement ist es, bei Verdachtsfällen eine adäquate und schnelle Untersuchung der jeweiligen
Situation zu ermöglichen und Fälle von Missbrauch, Gewalt und einer Verletzung des Kinderschutzes frühzeitig
zu erkennen. Weiters soll gewährleistet werden, dass betroffene Kinder geschützt werden und Unterstützung
bekommen, um weitere Gefahren von ihnen abzuwenden. Die Trainer und weitere Mitarbeitende, die direkten
Kontakt mit den Kindern der Football School haben, werden regelmäßig zum Thema Kinderschutz und dem
Umgang mit internen und externen Verdachtsfällen geschult. Die Kursleitungen werden kontinuierlich durch die
hauptamtlichen Mitarbeitenden sensibilisiert und haben die Möglichkeit auf Weiterbildungen zum Kinder- und
Jugendschutz. Kursleitungen werden außerdem darauf sensibilisiert, dass sie Standortleitungen auf potentielle
Kindesgefährdung aufmerksam machen und jede Sorge, die in ihnen aufkommt, teilen. In der Football School
sollen sich alle Kinder wohl und sicher fühlen. Jeder Vorwurf, Verdacht oder Hinweis auf Gewalt, Missbrauch oder
sexuelle Übergriffe wird deswegen ernst genommen, dokumentiert und es wird ihm nachgegangen. Im Folgenden
wird auf den Weg hin zur Meldung und dem Handeln der Football School im Verdachtsfall eingegangen.

4.1. SYSTEM FÜR MELDUNG, ANZEIGE UND VERFOLGUNG VON VERDACHTSFÄLLEN

Prinzipiell gilt für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Football School: Bist du dir nicht sicher, ob
alles in Ordnung ist, dann besprichst du mit einer anderen hauptamtlichen Person der Football School das
Verhalten/den Vorfall (dies kann auch direkt die/der Kinderschutzbeauftragte sein.) Dokumentiere lieber einmal zu
oft als einmal zu wenig, was du wahrgenommen hast.
Eine Dokumentation und Meldung an die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte ist in jedem Fall notwendig,
insofern eine der folgenden Fragen/Aussagen mit “ja” beantwortet wird:
- Wurdest du Zeug:in von Gewalt an einem Kind/Jugendlichen?
- Hast Du einen konkreten Verdacht, dass jemand Gewalt ausgeübt hat gegenüber einem
Kind/Jugendlichen?
- Wird jemandem unterstellt/vorgeworfen, Gewalt ausgeübt zu haben?
- Ein Kind/Jugendliche:r könnte vernachlässigt werden
- Ein Kind/Jugendlicher:r könnte physisch misshandelt werden
- Ein Kind/Jugendliche:r könnte emotional misshandelt werden
- Ein Kind/Jugendlicher:r könnte sexuell misshandelt werden
Besonders wichtig ist es, vertrauenswürdig zu handeln und die im Vertrauen erhaltenen Informationen nur mit den
Menschen zu teilen, die dafür zuständig sind (primär die kinderschutzbeauftragte Person) und/oder einschlägig
ausgebildete Personen zu Rate zu ziehen, die der Schweige- und Diskretionspflicht unterliegen
(Supervisor:innen, Mitarbeitende von Beratungsstellen, etc.).

4.2. UMGANG MIT DEM KIND IM VERDACHTSFALL

In einer Vertrauenssituation zwischen Kind und haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter:in kann es dazu kommen,
dass ein Kind sich öffnet und von Gewalt, Missbrauch oder sexuellen Übergriffen erzählt. So kannst du vorgehen,
wenn dir ein Kind davon erzählt:
- Reagiere unaufgeregt und bedachtsam.
- Versichere dem Kind, dass es richtig gehandelt hat, indem es dich ins Vertrauen gezogen hat.
- Frag das Kind, was es sich von dir wünscht und erwartet beziehungsweise was es befürchtet.
- Vermeide Suggestivfragen, du kannst z.B. fragen: “Was ist als nächstes passiert?“. Nicht fragen solltest
du z.B.: „Hat er/sie dein Bein berührt?“
- Stell sicher, dass das Kind bzw. die jugendliche Person in Sicherheit ist.
- Wenn medizinische Hilfe notwendig sein sollte, stell sicher, dass die behandelnden Ärzte und Ärztinnen
wissen, dass es sich um ein Kinderschutzthema handelt.

4.3. EXTERNER VERDACHTSFALL HANDLUNGSANWEISUNG

Ein externer Verdacht bezieht sich auf Personen/Organisationen/Institutionen, die außerhalb der unmittelbaren
Zuständigkeit beziehungsweise Verantwortung der Football School liegen. Unser Hauptziel liegt darin, Hilfe für
das Kind sicherzustellen. Um mit einem Verdachtsfall akkurat umzugehen, gilt es die folgenden Schritte zu
beachten. Sobald eine Beobachtung und/oder eine Verbalisierung einer Vermutung und/oder eines Beweises
durch eine Standortleitung, Kursleitung, ein Kind oder eine unbeteiligte dritte Partei erfolgt, wird unverzüglich
gehandelt.
- Dokumentiere die Aussagen (nicht Interpretationen) aus dem Gespräch schriftlich und wende dich rasch
an die/den Kinderschutzbeauftragte:n und die Geschäftsführung.
- Bist du es selbst die/der eine Beobachtung gemacht hat oder eine Vermutung hat, dokumentiere, was du
gesehen hast oder warum du eine Vermutung hast und wende dich an die/den
Kinderschutzbeauftragte:n und die Geschäftsführung.
- Die/der Kinderschutzbeauftragte nimmt zur Fallbesprechung telefonisch Kontakt zur Organisation Möwe
und/oder zur Kinderschutz-Ausbildungsstelle a. jobs|mit|herz auf.
- Erfragen ob Gespräch aufgenommen werden darf (hierfür wird die Aufnahmefunktion auf einem weiteren
Handy genutzt)
- Inhalte des Gesprächs werden verschriftlicht. Eigene Schlussfolgerungen werden als solche
gekennzeichnet und deutlich von Aussagen getrennt. Die Dokumentation und ggfs. Audiodatei werden in
dem Passwort gesicherten Ordner für Kinderschutz abgelegt. Die Vertraulichkeit/Privatsphäre für alle
Beteiligten bleibt gewahrt.
- Die/der Kinderschutzbeauftragte und die Geschäftsleitung entscheiden gemeinsam, welche Behörden
informiert werden müssen (Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft) und leiten die weiteren
Schritte ein.
- Es wird weiterhin versucht, den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten bzw. dem Kind zu halten und es
nicht „schutzlos“ der Dynamik der Ereignisse auszuliefern. Dies bedeutet auch, dass alle involvierten
engmaschig im Kontakt miteinander sind und gemeinsam den Umgang mit dem Kind festlegen.

4.4. INTERNER VERDACHTSFALL HANDLUNGSANWEISUNG

Ein interner Verdachtsfall betrifft Personen, die im Auftrag der Football School in Kontakt mit Kindern und
Jugendlichen treten. Dies sind haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende wie zum Beispiel die Kursleitungen,
Workshopleitungen, Programmleitungen, Standortleitungen, die Geschäftsführungen und die/der
Kinderschutzbeauftragte. Ebenso wird Verdachtsfällen zwischen Kindern und Jugendlichen nachgegangen.
Sobald eine Beobachtung und/oder eine Verbalisierung einer Vermutung und/oder eines Beweises durch eine
Standortleitung, Kursleitung, ein Kind oder eine unbeteiligte dritte Partei erfolgt, wird unverzüglich gehandelt.
- Dokumentiere die Aussagen (nicht Interpretationen) aus dem Gespräch schriftlich und wende dich rasch
an die/den Kinderschutzbeauftragte:n und die Geschäftsführung.
- Bist du es selbst die/der eine Beobachtung gemacht hat oder eine Vermutung hat, dokumentiere, was du
gesehen hast oder warum du eine Vermutung hast und wende dich an die/den
Kinderschutzbeauftragte:n und die Geschäftsführung.
- BEACHTE: Richtet sich der Verdachtsfall gegen die Geschäftsführung oder die/den
Kinderschutzbeauftragte:n selbst, so wende dich lediglich an die unbeteiligte Instanz. Diese wird eine
andere Geschäftsführung als Ersatzperson heranziehen, um die nächsten Schritte umzusetzen.
- Für alle Verdachtsfälle, die diesen Fall nicht beinhalten, sind die/der Kinderschutzbeauftragte und die
Geschäftsführung zuständig.
- In allen Fällen führt die/der Kinderschutzbeauftragte die ersten Abklärungen durch und entscheidet in
Absprache mit der Geschäftsführung über die weiteren Schritte.
- Die/der Kinderschutzbeauftragte kontaktiert in Absprache mit der jeweiligen Geschäftsführung sofort
eine externe Stelle (z.B. Möwe), um eine professionelle externe Meinung hinzuzuziehen.
- Sie dokumentiert den Vorfall und die Abklärung akribisch. Die/der Kinderschutzbeauftragte informiert die
involvierten Personen über die einzelnen Schritte, unter Einhaltung relevanter
Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten.
- Bei ungeklärtem Verdachtsfall bzw. Erhärtung des Verdachts ist der nächste Tag Krisentag, alles wird
“on hold” gestellt und ein Krisenplan gemacht. Die Krisenkommunikation wird eingeleitet und eine
externe Prozessbegleitung wird hinzugezogen. Die betroffene Person wird suspendiert, bis der Fall
geklärt ist. Die Person bekommt externe Supervision zur Seite gestellt und die Geschäftsführung
entscheidet, ob und ab wann die betroffene Person am jeweiligen Standort ersetzt wird. Informationen
zur Suspendierung werden mit dem restlichen Team nicht geteilt, nur Geschäftsführung und
Kinderschutzbeauftragte sind involviert. Relevante Datenschutzbestimmungen und
Verschwiegenheitspflichten sind einzuhalten.
- Situation a.) Verdacht erhärtet sich:
→ ohne strafrechtliche Relevanz: Gespräch mit Mitarbeiter:in und interne
Maßnahmen werden durch Geschäftsführung und Kinderschutzbeauftragte
umgesetzt.
→ mit strafrechtlicher Relevanz: Es erfolgt die Meldung ans Jugendamt
und die Anzeige bei der Polizei.
- Situation b.) Verdacht entkräftet sich:
→ Es erfolgen klärende Gespräche mit allen Beteiligten. Für das
Gespräch mit dem betroffenen Kind wird eine externe Kinderschutzstelle
herangezogen und dem Kind wird mitgeteilt, dass es bei allen Gesprächen
eine Vertrauensperson hinzuziehen darf.

4.5. KINDERSCHUTZSYSTEM FÜR BETROFFENE KINDER UND JUGENDLICHE

Alle Kinder und Jugendlichen der Football School werden durch die Trainer darauf aufmerksam gemacht, dass
ein Kinder- und Jugendschutzkonzept besteht. An den Standorten hängen Kontaktdaten zur beauftragten Person.
Unsere hauptamtlichen Mitarbeitenden, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, werden in der
bedachten Gesprächsführung geschult, um bestmöglich auf das betroffene Kind einzugehen. Wendet sich ein
Kind mit einer Meldung direkt an Mitarbeitende, gilt, dass dem Kind prinzipiell Vertrauen entgegengebracht und
geglaubt wird. Ehrenamtliche werden regelmäßig hierüber informiert und dazu angehalten, frühestmöglich
die/den Kinderschutzbeauftragte:n der Football School mit einzubeziehen. Des Weiteren steht die Football School
in jedem Fall im Austausch mit Expert:innen für Kinderschutz bzw. einer Kinderschutzorganisation, um den Fall
zu besprechen und passende externe Stellen heranzuziehen. Auch nach der Weiterleitung an betreffende Stellen
und dem eventuellen Austausch mit Schulen, Jugendamt etc. bleibt die/der Kinderschutzbeauftragte involviert
und fasst nach, insofern dies mit dem jeweiligen Fall vereinbar ist.

5. EVALUIERUNG UND WEITERENTWICKLUNG

Das Kinder- und Jugendschutzkonzept unterliegt einem fortlaufenden Prozess der Weiterentwicklung. Als
Grundlage unserer Reflexion dienen unsere Dokumentationen aller Meldungen und Verdachtsmomente. Mehrere
hauptamtliche Mitarbeitende befassen sich ganzjährig mit der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und stehen
hierzu im Austausch.

5.1. DOKUMENTATION ALLER MELDUNGEN

Alle Mitarbeitenden der Football School werden in den vorgesehenen Formaten dazu angehalten und ermutigt,
Meldungen aufgrund von Informationen und/oder Beobachtungen, die zu Verdachtsmomenten, Vermutungen
oder auch nur einem unangenehmen Gefühl geführt haben, zu machen. Die Meldung erfolgt zunächst, unbedingt
unverzüglich und schriftlich, an die Schutzbeauftragte der Football School, welche dann im Sinne des
Fallmanagement die weiteren Schritte einleitet. Den Mitarbeitenden liegt hierfür eine Vorlage zur Dokumentation
vor. Zunächst erfolgt die virtuelle Ablage des Dokuments in einem passwortgeschützten Ordner, auf den lediglich
die Schutzbeauftragte und die jeweilige Geschäftsführung zugreifen können.

5.2. MONITORING DER UMSETZUNG DES KINDER- UND JUGENDSCHUTZKONZEPTS

Die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte frischt regelmäßig sein Wissen zur Thematik auf. Zusätzlich besteht ein
regelmäßiger Austausch mit den Hauptamtlichen Mitarbeitern, um sich dem Kinder- und Jugendschutz aktiv zu
widmen. Sie sind auch dafür zuständig, das Kinder- und Jugendschutzkonzept in regelmäßigen Abständen zu
evaluieren und anzupassen. Der Schutzbeauftragte ist zudem proaktiv im Austausch mit den Regionalleitern aller
Football School Standorte. Im Zuge des Qualitätsmanagement werden die Maßnahmen des Kinder- und
Jugendschutzes regelmäßig auf ihre Einhaltung überprüft.

5.3. EVALUIERUNG UND REGELMÄSSIGE ÜBERARBEITUNG DES KINDERJUNGEDSCHUTZSCHUTZKONZEPTS

Neue Programme und Aktivitäten innerhalb der Football School müssen eine Risikoanalyse im Sinne des Kinderund
Jugendschutzes durchlaufen, bevor sie umgesetzt werden. Hierfür ist die jeweilige Programmleitung
zuständig. Die Risikoanalyse wird durch die Kinder- und Jugendschutzbeauftragte überprüft und es werden vor
Programmstart/der Aktivität Änderungen und Maßnahmen getroffen, um diverse Sicherheitsrisiken bestmöglich
zu minimieren. Die regelmäßig stattfindenden Treffen der Hauptamtlichen Mitarbeitern nehmen auch das
bestehende Kinder- und Jugendschutzkonzept in den Prüfstand. Es soll gemeinsam ergründet werden, an
welchen Stellen wir uns noch stärker dem Kinder- und Jugendschutz widmen müssen und wie dies umgesetzt
werden kann. Zusätzlich wird nach dem jährlichen Auffrischungskurs der Kinder- und Jugendschutzbeauftragten
das Konzept auf den neuesten Wissensstand überarbeitet. Rechtliche Änderungen finden laufend
Berücksichtigung.