AGB`s Verein

Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendfußballs
Markenname: Football School
ZVR-Zahl: 1696458602

Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche vereinsbezogenen Leistungen des Vereins zur Förderung des Kinder- und Jugendfußballs (ZVR-Zahl 1696458602), der unter dem Markennamen „Football School“ auftritt. Der Markenname stellt keine eigene juristische Person dar. Diese AGB regeln ausschließlich die Vereinsmitgliedschaft. Für Fußballkurse, Trainingsprogramme und Camps gelten separate AGB.

Vereinszweck & Leistungen

Der Verein ist ein gemeinnütziger Verein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck des Vereins ist die sportliche, soziale und pädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen im Fußball. Ein Anspruch auf bestimmte Trainingszeiten, Trainer oder sportliche Einsätze besteht nicht.

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden; bei Minderjährigen erfolgt der Beitritt durch deren gesetzliche Vertreter. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Mitgliedsbeiträge & Zahlung

Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 275 pro Halbjahr.
Die Abrechnung erfolgt halbjährlich per SEPA-Lastschrift jeweils am 1. Februar und 1. August.
Bei Zahlung per Überweisung oder Barzahlung wird pro Abrechnung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20 verrechnet.
Ab dem zweiten gleichzeitig angemeldeten Kind einer Familie wird ein Geschwisterrabatt von EUR 20 pro Kind und Abrechnung gewährt.
Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, Leistungen einzuschränken oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen.

Kündigung

Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich per E-Mail an jugendleitung@footballschool.at gekündigt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Kündigung beim Verein.

Stornierung

Eine Stornierung ist nicht vorgesehen. Die Beendigung der Mitgliedschaft richtet sich ausschließlich nach den Kündigungsbestimmungen.

Verhalten & Elternkodex

Mitglieder sowie Eltern und Erziehungsberechtigte haben sich respektvoll, sportlich und fair zu verhalten. Unsportliches Verhalten, Beleidigungen oder Eingriffe in den Spielbetrieb sind zu unterlassen. Der Verein kann bei Verstößen geeignete Maßnahmen setzen.

Kinderschutz

Der Verein verpflichtet sich zu einem sicheren, gewaltfreien Umfeld für Kinder und Jugendliche. Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung oder Grenzverletzung wird nicht toleriert.

Gesundheit & Versicherung

Die Teilnahme an Vereinsaktivitäten setzt eine ausreichende körperliche Eignung voraus. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Ausrüstung

Die Teilnahme setzt eine geeignete, vollständige und sichere Fußballausrüstung voraus. Die Verantwortung für Beschaffung und Zustand der Ausrüstung liegt bei den Mitgliedern bzw. deren Erziehungsberechtigten.
Der Verein empfiehlt ausdrücklich den Erwerb des offiziellen Football-School-Ausrüstungspakets zur Unterstützung eines einheitlichen Auftretens und eines geordneten Spielbetriebs.
Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, die auf ungeeignete oder unvollständige Ausrüstung zurückzuführen sind.

Haftung

Der Verein haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für Schäden aus sportlicher Betätigung oder für mitgebrachte Gegenstände wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

Spielerpass & Verbandsbestimmungen

Die Beendigung der Mitgliedschaft ist nicht automatisch mit der Freigabe eines Spielerpasses verbunden. Es gelten ausschließlich die jeweils gültigen Bestimmungen des WFV, ÖFB, der UEFA und der FIFA.

Verbandsstrafen, Elternverhalten & Regress

Geldstrafen, Ordnungsgelder, Disziplinarstrafen sowie Verfahrens- und Nebenkosten, die aufgrund des Verhaltens von Spielern, Eltern oder zurechenbaren Begleitpersonen verhängt werden, sind vom jeweiligen Spieler bzw. dessen gesetzlichen Vertretern zu tragen.
Der Verein ist berechtigt, diese Kosten weiterzuverrechnen und bei mutwilligem oder schuldhaftem Verhalten Regressansprüche geltend zu machen.

Sachbeschädigung & Vandalismus

Für mutwillige, leichtfertige oder schuldhafte Beschädigungen an Vereins-, Verbands- oder fremdem Eigentum haften der Verursacher bzw. dessen gesetzliche Vertreter. Der Verein kann entstandene Kosten vollständig weiterverrechnen.

Trainings- & Spielausfälle

Bei Trainings- oder Spielausfällen aufgrund höherer Gewalt, Platzsperren, Witterung oder behördlicher Anordnungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen.

Mitwirkungspflichten

Eltern und Mitglieder sind verpflichtet, relevante Änderungen ihrer Daten unverzüglich bekanntzugeben. Der Verein lebt von der aktiven Mithilfe der Eltern bei Spielbetrieb und Vereinsveranstaltungen.

Kommunikation

Vereinsrelevante Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendet wurden.

Haus- & Platzordnung

Auf allen genutzten Sportanlagen gelten die jeweiligen Haus- und Platzordnungen der Betreiber.

Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.