Corona Präventionskonzept der Football School
Die Football School nimmt die neue Situation rund um die Corona Krise sehr ernst und verpflichtet
sich die Vorgaben und Empfehlungen der Regierung zu beachten und bestmöglich umzusetzen.
Wir haben ein Präventionskonzept ausgearbeitet um auf die sich schnell verändernde Situation
bestmöglich reagieren zu können.
Aus diesem Grund werden alle Akteure (Spieler/-innen, Trainer/-innen und Betreuer/-innen) über die
Inhalte dieses Präventionskonzeptes informiert.
Als Grundregel gilt, dass ein physischer Kontakt zwischen Spielern/-innen nur auf dem Trainings-
/Spielfeld stattfinden soll. Wesentlich ist zudem, dass die Spieler/-innen, Trainer/-innen und
Betreuer/-innen, die sich krank fühlen, nicht an der Veranstaltung (Kurs, Camp, Turnier) teilnehmen
dürfen und jegliche Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb auf eigene Gefahr erfolgt. In allen
anderen Bereichen gelten die allgemeinen gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensregeln.
Es werden stets die jeweils aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich
COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei steht natürlich die
Gesundheit und die Sicherheit aller Personen rund um die Football School Veranstaltungen an
oberster Stelle.
1. Allgemeine Informationen
Aufgrund der sich ständig verändernden wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnisse wird für
weiterführende Informationen zu COVID-19 auf die Ausführungen der nachstehenden Quellen
verwiesen:
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (kurz BMSGPK)
über www.sozialministerium.at - AGES über www.ages.at
- Robert Koch-Institut über www.rki.de
- BMKOES Informations-Service für den Bereich Sport über
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-SportVeranstaltungen.html
2. Allgemeine Veranstaltungsregeln und Handlungsempfehlungen
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von
anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute
Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (2 Meter) von
Personen. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.
- Regelmäßiges Händewaschen ist wichtig, insbesondere
- vor und nach Zubereitung von Lebensmitteln
- vor dem Essen
- nach Benutzung der Toilette und
- immer dann, wenn die Hände verunreinigt sind
- Die Durchführung der Händehygiene mit warmem Wasser und Seife ist notwendig, wenn die
Hände sichtbar verunreinigt sind (mindestens 30 Sek. Waschen empfohlen). - Sofern die Hände nicht sichtbar verunreinigt sind, sollten regelmäßig
Handdesinfektionsmittel angewendet werden. - Es ist grundsätzlich ein Abstand von 2 Meter zu anderen Personen, die nicht im selben
Haushalt leben einzuhalten - Beim Betreten öffentlicher Orte, in geschlossenen Räumen und in allen öffentlichen
Verkehrsmitteln ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische
Schutzvorrichtung (FFP2 Maske) zu tragen. - Folgendes ist u.a. beim Tragen eines MNS zu beachten:
- Mund und Nase sollen vollständig bedeckt sein.
- Während dem Tragen MNS nicht berühren.
- Nach der Verwendung nur die seitlichen Bänder zum Abnehmen berühren.
- Händewaschen für mindestens 30 Sekunden.
- Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch
bedecken und sofort entsorgen - Mit den Fingern darf nicht ins Gesicht gegriffen werden
- .Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (z.B. Taschen, Trinkflaschen, Handtücher, usw.)
und dürfen auf keinen Fall geteilt werden.
3. Informations-/Aufklärungspflicht
- Sämtliche Betreuer/-innen und Trainer/-innen müssen vom organisatorischen
Verantwortlichen über die Inhalte dieses Präventionskonzeptes aufgeklärt werden.
Insbesondere sind nachstehende Bereiche abzudecken:- Informationen zur Krankheit (Symptome, Verläufe, Risiken, etc.)
- Verhaltensregeln auf und abseits des Spielfeldes
- Verhalten im Fall von Symptomen und positiven PCR-Tests
4. Kontaktdokumentation
- Zur Dokumentation muss sichergestellt sein, dass folgende Daten von allen beteiligten
Personen verfügbar sind: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. - Die Datenschutzbestimmungen sind zu beachten (siehe AGBs Football School)!
5. Definition Kontaktpersonen
Kategorie I-Kontaktpersonen sind Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition
(i.e. Kontaktperson mit hohem Infektionsrisiko), definiert als:
- Personen, die direkten physischen Kontakt (z.B. Händeschütteln) mit einem COVID-19-
Fall hatten - Personen, die ungeschützten, direkten Kontakt mit infektiösen Sekreten eines COVID-19-
Falls hatten (z.B. Anhusten, Anspucken, Anschreien aus nächster Nähe, Berühren
benutzter Taschentücher mit bloßen Händen) - Personen, die kumulativ für 15 Minuten oder länger in einer Entfernung ≤ 2 Meter
Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem COVID-19-Fall hatten - Personen, die sich im selben Raum mit einem COVID-19-Fall in einer Entfernung ≤2
Meter für 15 Minuten oder länger aufgehalten haben - Gesundheitspersonal oder andere Personen, die einen COVID-19-Fall direkt betreut
haben
6. Vorgehensweise bei Verdachtsfällen
Im Falle von auftretenden Symptomen sind nachstehende Schritte einzuhalten:
Person mit Symptomen (=Verdachtsfall)
- Telefonische Information an den organisatorischen Verantwortlichen und Abstimmung der
weiteren Vorgehensweise (insbesondere hinsichtlich der klinischen Symptome und etwaigen
Notwendigkeit der behördlichen Information) - Nach Möglichkeit sofortige Selbstisolation im Sinne einer räumlichen Absonderung zur
Reduktion der Kontakte zu anderen Personen - Sofern bei isolierten Kontaktpersonen Symptome auftreten und ein daraufhin
durchgeführter PCR-Test negativ ist, bleibt die Quarantäne als Kontaktperson bis zu Tage 14
nach dem letzten kontagiösen Kontakt aufrecht (je nach rechtlicher Vorgabe)
7. Vorgehensweise bei bestätigten Fällen
Im Falle von positiven PCR-Testergebnissen spricht man von einem bestätigten Fall und sind
nachstehende Schritte einzuhalten:
- Telefonische Information an den organisatorischen Verantwortlichen und Abstimmung der
weiteren Vorgehensweise (insbesondere hinsichtlich der verpflichtenden Information an die
zuständige Gesundheitsbehörde) - Nach Möglichkeit sofortige Selbstisolation im Sinne einer räumlichen Absonderung zur
Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, d.h. - Strenges Einhalten von Hände-, Husten- und Nieshygiene
- Die Person kann erst nach schriftlicher Freigabe der Gesundheitsbehörde bzw. Ablauf der
von der Gesundheitsbehörde gesetzten Quarantänefristen wieder in den Trainingsbetrieb
einsteigen. Voraussetzung dazu ist außerdem, dass die Person frei von Symptomen ist. - Die Anweisungen der Gesundheitsbehörde sind zu befolgen.
- Im Fall einer Erkrankung sind körperliche Anstrengungen zu vermeiden.
8. Kontaktpersonen
- Nach Möglichkeit sofortige Selbstisolation im Sinne einer räumlichen Absonderung zur
Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, einschließlich strenges Einhalten von Hände-und Hust-Nies-Schnäutz-Etikette - Die Anweisungen der Gesundheitsbehörde sind zu befolgen.
- Für den Fall, dass Symptome auftreten ist die Vorgehensweise bei Verdachtsfällen (siehe
Punkt 6) anzuwenden. - Ende der räumlichen Absonderung erfolgt, wenn innerhalb der 14 Tage nach dem letzten
kontagiösen Kontakt keine entsprechenden Symptome aufgetreten sind oder die
Gesundheitsbehörde anderwärtig die Freigabe erteilt hat
9. Präventionsmaßnahmen bei Trainingseinheite
a. Allgemeine Maßnahmen
- Die Anzahl von Personen auf dem Trainingsgelände (Sportplatz, Turnsaal, etc.) –
insbesondere Spieler/-innen, Trainer/-innen – ist auf ein Mindestmaß, das zur Abwicklung
des Betriebes gebraucht wird, zu reduzieren. Bestmöglich ist eine zeitliche Koordination
derart vorzunehmen, dass es zu so wenig wie möglichen Überschneidungen mit anderen
Personen kommt. - Die organisatorisch Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass nur berechtigte Personen
Zutritt erhalten und haben das Recht bei Nicht-Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln
Personen des Trainingsgeländes zu verweisen. - Bei Betreten des Trainingsgeländes sind die Hände zu desinfizieren.
- Einsatz ausschließlich von selbst mitgebrachten Getränkeflaschen.
- Bei den Trainings wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen
schnell die Kontaktpersonen nachvollziehen zu können.
b. Aufenthaltsräume und Garderoben
- Der Aufenthalt in geschlossenen Aufenthaltsräumen und Garderoben soll auf ein Minimum
reduziert werden - Zwischen allen Personen ist ein Mindestabstand von 2 Meter einzuhalten.
- Regelmäßige Reinigung mit handelsüblichen Reinigungsmitteln am Ende des Trainingstages
ist vom Betreiber der Anlage durchzuführen - Auf gute Durchlüftung der Räumlichkeiten achten.
- Türen sollten insgesamt möglichst offenbleiben, damit keine Türgriffe benutzt werden
müssen. - Wenn mehrere Kabinen genutzt werden können, werden diese bestenfalls immer von den
gleichen Personen genutzt. - Sollte innerhalb der Räumlichkeiten die Vorgabe des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes
(FFP2 Maske) vorgeschrieben sein, ist diese Vorgabe umzusetzen. Kinder bis zum vollendeten
6. Lebensjahr brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Personen, die aus
gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können (z.B. Menschen mit chronischen
Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Kinder mit
ADHS, Asthma) sind von der MNS Pflicht ausgenommen, müssen die Gründe für diese
Ausnahme im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes glaubhaft
machen.
10. Aktuelle Empfehlungen und Regelungen des Bundesministeriums für Sportvereine
Seit 15. Februar 2021 gelten neue Zahlen bei Sport-Veranstaltungen und Sportausübung
Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen (sozialministerium.at)
- Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre ist im Outdoor-Bereich künftig wieder möglich (von 6
bis 20 Uhr) - Präventionskonzept und Registrierungspflicht sind notwendig
- Betreuungspersonen müssen sich wöchentlich testen (48 Std. bei Antigen- und 72 Std. bei
PCR-Test vor einer Sporteinheit) – Kinder und Jugendlich haben keine Testverpflichtung - Jede Sportart ist mit der 2-Meter-Abstandsregel möglich, also auch kontaktlose
Trainingsformen von Mannschafts-/Kontaktsportarten (diese darf nur kurzfristig
unterschritten werden, zB bei Doppel-Tennis) - Gruppengröße bei den Trainings liegt bei max. 10 Kinder/ Jugendliche zzgl. Bis zu 2 volljährige
Betreuungspersonen (auf 20 m2 pro Person auf Sportstätte) - Tests: alle Betreuungspersonen (Übungsleiter/in, Instruktor/in, Trainer/in…) müssen
wöchentlich testen, sofern diese Sporteinheiten anleiten wollen. Vor Anleitung einer
Sporteinheit darf der Test nicht älter als 48 h (Antigen) bzw. 72 h (PCR) sein. - COVID-19-Präventionskonzept ist notwendig (Inhalt: Hygieneregeln für Sportler/innen,
Gesundheitscheck, Hygienemaßnahmen Infrastruktur und Material, Contact Tracing). - Verpflichtendes Contact Tracing: Sportstättenbetreiber, Veranstalter von Sportgruppen und
Spitzensportveranstaltungen haben von Personen, die sich länger als 15 Minuten am
betreffenden Ort aufgehalten haben, zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung Vor-und Familiennamen, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit Datum und Uhrzeit des
Betretens der Sportstätte zu erheben. Diese Daten sind der Bezirksverwaltungsbehörde auf
Verlangen zur Verfügung zu stellen und müssen nach 28 Tagen gelöscht werden. - Sportcamps/Ferienlager im Sinne der außerschulischen Jugendarbeit sind möglich
(Veranstaltungen im Rahmen dieser wieder mit 10 Kindern/Jugendlichen zzgl. 1 volljährigen
Betreuungsperson) – je nach Präventionskonzept kann hier sogar der Mindestabstand bzw.
die Maske weggelassen werden.
Achtung: Die Informationen beziehen sich auf die Verordnung auf Bundesebene. Für einzelne
Regionen oder Bundesländer können abweichende Regelungen gelten!
11. Hinweise in Bezug auf die Kurse der Football School
- Die Football School ist in regelmäßigem Austausch mit den leitenden Personen an den
Partnerorganisationen (Schulen, Kindergärten, Horte, Sportplätze). Die sich dadurch situativ
ergebenden Sonderregelungen werden bestmöglich umgesetzt und auch an die
Kursteilnehmer/-Innen kommuniziert - Er ist möglich, dass aufgrund der stetig neuen Entwicklungen das Trainingsprogramm im Kurs
situativ angepasst wird. - Sollte ein Termin aufgrund der sich ändernden Situation ausfallen wird er zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt. Diese Termine werden mit den Partnerorganisationen abgesprochen
und dann den Teilnehmer/-Innen kommuniziert.
12. Hinweise in Bezug auf die Camps der Football School
- Die Football School ist in regelmäßigem Austausch mit den leitenden Personen an den
Partnerorganisationen (Schulen, Kindergärten, Horte, Sportplätze). Die sich dadurch situativ
ergebenden Sonderregelungen werden bestmöglich umgesetzt und auch an die
Campteilnehmer/-Innen kommuniziert. - Er ist möglich, dass aufgrund der stetig neuen Entwicklungen das Trainingsprogramm im
Camp situativ angepasst wird. - Während der Mittagspausen und des Rahmenprogramms gelten die Bestimmungen der
jeweiligen Örtlichkeit (Restaurant, öffentliche Verkehrsmittel, etc.). Die Football School
verpflichtet sich für einen reibungslosen Ablauf der Camps die Bestimmungen bestmöglich
umzusetzen.
13. Hinweise in Bezug auf die Teilnehmer/-Innen der Football School
Eltern beziehungsweise andere Obsorgeberechtigte sind angehalten ihre Kinder – sollten sie sich
krank fühlen oder Symptome zeigen – nicht zum Training zu schicken. Sollte ein Trainer Symptome
bei einem der Kinder feststellen werden die Eltern informiert und das betroffene Kind situativ von
den anderen Kindern isoliert. Die weitere Vorgangsweise wird dann mit den Eltern, sowie den
organisatorisch Verantwortlichen der Football School und gegebenenfalls anwesendem Lehrpersonal
abgestimmt.
Durch das gewissenhafte Führen der Anwesenheitsliste sowie die Anmeldung über die Homepage
haben wir von allen Kindern Kontaktdaten, sowie die Info, wer an welchem Training teilgenommen
hat. Dadurch können wir bei Verdachtsfällen schnell handeln und die Leitung der
Partnerorganisationen (Schule, Kindergarten, Hort) sowie alle betroffenen Eltern informieren.
14. Hinweise in Bezug auf die Trainer/-Innen der Football School
Unsere Trainer/-Innen erhalten einen Verhaltenskodex zum Thema „Training während der Corona
Zeit“. Dieser beinhaltet Verhaltens- und Hygieneregeln, die den Umgang mit der Thematik
erleichtern sollen. Außerdem stehen wir mit unseren Trainern in engem Kontakt und unterstützen sie
um die Umsetzung der Regeln bestmöglich zu schulen.
15. Allgemeiner Ausblick
Auf Basis der stetig neuen Entwicklungen und besseren Kenntnisstandes soll dieses Konzept
durchgehend evaluiert und weiterentwickelt werden.
In diesem Zusammenhang ist es wahrscheinlich, dass eine Adaptierung der Maßnahmen abhängig
von zukünftigen wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen notwendig sein kann.
Bei Rückfragen stehen wir per Mail unter office@footballschool.at sowie telefonisch unter
06509122014 bzw. 066473589294 gerne zur Verfügung.